Wiederentdeckung des verlorenen Marxbrüder-Wappens

Dieser Artikel ist auch auf Englisch erhältlich.

Frankfurts Meister des Schwerts und ihr verlorenes Wappen – Teil I

Vor einem halben Jahrtausend beherbergte die Reichsstadt Frankfurt eine bemerkenswerte Gesellschaft, die als Meister des Langen Schwertes oder Marxbrüder bekannt war. Es handelte sich um die erste Fechtzunft der Welt. Ihre Mitglieder erlernten das Fechten mit verschiedenen Waffen – vor allem mit dem Langen Schwert – und konnten den Titel „Meister des (Langen) Schwertes“ erwerben. Mit dieser angesehenen Qualifikation in den Kampfkünsten war es ihnen erlaubt, fortan selbst Schüler gegen Gebühr zu unterrichten.

Dieser Artikel setzt ein Grundverständnis der Marxbrüder voraus und behandelt ihre allgemeine Geschichte nicht im Detail. Stattdessen liegt der Fokus auf einem besonders speziellen, aber faszinierenden Aspekt: ihrem adeligen Wappenbrief. Spätere Artikel werden ihre breitere Geschichte sowie die Frankfurter Orte, die ihr Erbe bewahren, beleuchten.

Für diejenigen, die mit den Marxbrüdern nicht vertraut sind, hier eine kleine historische Infusion, warum sie bemerkenswert waren und bis heute in der historischen Fechtgemeinschaft sagenumwoben bleiben:

  • Sie waren die erste Fechtzunft der Welt, gegründet irgendwann im 15. Jahrhundert.
  • Vom Kaiser erhielten sie ein de jure Monopol auf den Fechtunterricht im Heiligen Römischen Reich – für etwa ein Jahrhundert, bis die rivalisierende Federfechter-Zunft in Prag ein ähnliches Privileg erhielt, wodurch ein Duopol entstand.
  • Über mehrere Jahrhunderte führten sie eine dezentralisierte zivile Organisation mit semi-demokratischer Struktur, die sich vom heutigen Kaliningrad bis nach Basel erstreckte. Zweimal jährlich trafen sie sich in Frankfurt während der Messen – Reisen, die oft mehrere Wochen dauerten.
  • Mitglieder, die erfolgreich eine Prüfung absolvierten, erhielten einen Meisterbrief des Schwertes – eine anerkannte Auszeichnung, die Kampfgeschick und gesellschaftlichen Status signalisierte.
  • Mehrere Marxbrüder erlangten Berühmtheit, darunter vermutlich der frühe Meister Hans Talhoffer, bekannter Fechtmeister und Autor; Onophrius Sokh, kaiserlicher Leibgardist; und Hans Keesebrod, Baumeister und Politiker.

Die Zunft erhielt ihre formellen Privilegien von den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches, beginnend mit Friedrich III. am 20. August 1487. Diese Privilegien wurden von jedem nachfolgenden Kaiser bis zu Leopold I. im Jahr 1688 erneuert und erweitert. Eine vollständige Liste der dreizehn kaiserlichen Privilegien findet sich in Schaer (1901).

Ein verschwundenes Wappen

Bis heute befinden sich alle kaiserlichen Privilegien im Tiefenmagazin des Frankfurter Stadtarchivs – bis auf zwei: Merkwürdigerweise fehlt das Herzstück des Konvoluts, nämlich die 1541 in Regensburg ausgestellte Verleihung eines adeligen Wappens durch Karl V., zusammen mit der 1670 in Wien erfolgten Mehrung durch Leopold I. Diese beiden Dokumente sind von besonderer Bedeutung, da sie einer zivilen Organisation das Recht verleihen, ein Adelswappen zu führen. Zudem enthalten sie das lange verschollene Wappen der Marxbrüder, dessen genaues Aussehen bis heute ungewiss bleibt.

Moment mal, ich habe es doch auf Wikipedia gesehen? Stimmt, zwei Versionen des Wappens kursieren im Internet. Allerdings gibt es damit einige Probleme:

  1. Ihre Provenienz ist ungeklärt, was eine verklausulierte Art ist, um zu sagen: Weder Quelle noch Authentizität sind bekannt.
  2. Und vor allem: Es handelt sich nicht um das Wappen der Marxbrüder. Weder um die originale Version von 1541 durch Karl V., noch um die von Leopold I. 1670 gemehrte Fassung in den korrekten Farben (Tinktur). Es sind bloß monochrome Kopien dessen, was wohl die gemehrte Fassung sein soll – angefertigt von unbekannten Künstlern. Version 2 zeigt immerhin ein Monogramm AC oder AE, dessen aber Bedeutung unklar bleibt. Und das Wesentliche: Das tatsächliche Wappen samt Wappenbriefen bleibt weiterhin verschollen.
Abbildung 1: Eine Kopie des gemehrten Marxbrüder-Wappens, reproduziert von The Historical Fencer. Unbekannte Provenienz.
Abbildung 2: Eine weitere Kopie des gemehrten Wappens, reproduziert von Wikipedia. Unbekannte Provenienz, aber mit Monogramm AC oder AE am rechten unteren Rand.

Die Jagd beginnt: Auf der Suche nach dem kaiserlichen Privileg von 1541

Ein nicht gerade befriedigendes Zwischenfazit. Da ich wenig Geduld für lose Enden habe, begab ich mich auf Schatzsuche, beginnend mit dem ursprünglichen Wappenbrief von Karl V.
Wie schwer konnte das im Zeitalter digitaler Archive schon sein? Alles, was ich tun musste, war, die Datenbanken von Frankfurt, Regensburg, Nürnberg, Augsburg, Wien, Breslau, Prag … zu durchforsten. Ihr versteht die Idee. Die dezentrale Struktur der Marxbrüder-Zunft, kombiniert mit der fragmentierten Natur des Heiligen Römischen Reiches (erschwert durch mehrere große Kriege), machte es durchaus plausibel, dass der Wappenbrief in diversen Städten des heutigen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Niederlande, Tschechiens oder Polens gelandet sein könnte.

Unzählige (und späte) Stunden lang bombardierte ich zentraleuropäische Archivsysteme und Suchmaschinen mit Schlagwörtern, die mich hoffentlich zu den Urkunden führen würden (z. B. „Marxbrüder“ und „Karl V.“ und „1541“ usw.).
Ich bin es gewohnt, in Rechercheabgründe zu geraten, doch diesmal hegte ich stillen Groll gegen den frühneuzeitlichen Übeltäter, der es gewagt hatte, die Privilegien von ihrem rechtmäßigen Platz zu entfernen. Man hätte sie ja wenigstens zurückgeben können, nachdem man mit Angeben fertig war. Ironischerweise sind die Zunftstatuten aus dem späten 15. Jahrhundert glasklar: Wer eine Kopie der Privilegien auslieh, war per Eid verpflichtet, sie zurückzugeben. Offenbar ließ unser anonymer Dauer-Leiher sich von solchen Formalitäten nicht beeindrucken.

Abbildung 3: Eine leicht idealisierte Darstellung meiner Archiv-Recherchen (GIF von elfsroot auf Tumblr).

Ein Hoffnungsschimmer in Gießen

Nach einer weiteren aufreibenden Suche stieß ich in der Urkundensammlung der Universität Gießen auf ein eigentümliches Dokument: ein 1541 in Regensburg ausgestelltes Privileg von Kaiser Karl V. für gewisse „Meister des Schwertes“.
Könnte dies das gesuchte Privileg sein, das den Marxbrüdern erstmals ihr Wappen verlieh?

Mein Herz machte einen Sprung – das musste es sein. Eröffnend mit einer feierlichen Intitulatio in der kunstvollen Kanzleischrift kaiserlicher Urkunden, machte der Brief schonmal den entsprechenden Eindruck:

Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches, und König in Germanien, Kastilien, Aragon, León, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Gallien, Ma[llorca] …

Obwohl der Schreiber bald in eine profanere Kursive wechselte, nahm er sich die Zeit, fünf Zeilen weiterer Titel aufzuzählen und schloss mit:

Herr in Friesland, in der Windischen Mark, zu Portenau, Biscaya, zu Molin, zu Salins, zu Tripolis und Mecheln etc.

Doch bei näherem Hinsehen wich meine Begeisterung der Ernüchterung: Der zentrale Bereich, wo das Wappen hätte sein sollen – war leer. Hatten gewisse Marxbrüder das Privileg nicht nur aus Frankfurt entfernt, sondern auch noch das Wappen selbst gestohlen? Und wohin war es verschwunden? In irgendeine Privatsammlung?

Akzeptierend, dass das ursprüngliche Wappen womöglich für immer verloren war, wandte ich mich der Transkription zu. Vielleicht fand sich irgendwo im Text noch eine Blasonierung – eine formale Beschreibung der Figuren und Farben des Wappens, die einst die Seite zierten.

Abbildung 4: Kopie des Privilegs von 1541, wie ich es in der Universitätsbibliothek Gießen fand: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:26-digisam-60905 (Urkunde 305).

Die vollständige Transkription findet sich im Appendix – hier konzentriere ich mich auf die entscheidende Passage ab Zeile 13. Für die Lesbarkeit habe ich die Stelle behutsam ins Neuhochdeutsche übertragen:

[Wir verleihen den Meistern] des Schwertes und ihren Nachkommen das wie folgt beschriebene Wappen samt Helmzier: ein schwarzer Schild, dessen unterer Teil drei goldene Berge zeigt; im Zentrum des Schildes ein goldener Löwe mit Flügeln, über dem Haupt ein Heiligenschein, mit den Hinterpranken auf den Bergen stehend, in der linken Vorderpranke ein Schwert aufrecht haltend. Und über dem Schild ein offener Helm, auf dem Helm eine goldene Krone, auf der Krone ein goldener Löwe mit Flügeln, über dem Haupt ein Heiligenschein, und in der linken Pranke ein Schwert aufrecht haltend.

Während das gemehrte Wappen, wie wir es kennen, offenbar einen gevierten Schild mit ähnlichem Löwen in den Feldern 1 und 4 sowie in der Helmzier zeigt, konzentrierte sich das ursprüngliche Wappen ausschließlich auf den Löwen. Wir wissen nun auch die Tinktur: Der Schild war schwarz, der Löwe golden.

Beim Entziffern der Schriftzüge – erschwert durch tiefe Faltspuren im Pergament und bräunliche Flecken von Tintenoxidation – kam mir ein unerhörter Gedanke: Was, wenn dies gar nicht das Originalprivileg war, sondern nur eine Kopie, ohne Wappen? Immerhin wissen wir, dass es mehrere solcher Vidimi gab, auch in Frankfurt. Die Hypothese, dass dies eine wortgetreue Abschrift war, gab mir neue Munition: zahlreiche frische Schlagwörter für die weitere Archivrecherche. Am wichtigsten: Ich wusste nun, dass die Zunft im Brief oft gar nicht „Marxbrüder“ (Bruderschaft des St. Marcus) genannt wurde, sondern schlicht „Meister des Schwertes“.

Ein Durchbruch in Basel?

Mit diesem Wissen konnte ich ein weiteres Dokument lokalisieren – diesmal in Basel. Anders als der Gießener Brief war es aber nicht einmal digital einsehbar. Nur Metadaten wie „Karl V.“, „1541“ und „Meister des Schwertes“ deuteten darauf hin, dass es sich um das von mir seit Monaten gesuchte Stück handeln könnte.

Ich wandte mich an das Staatsarchiv Basel und bat um ein digitales hochauflösendes Faksimile. Die Antwort kam prompt und entgegenkommend: Man könne es gegen eine kleine Gebühr bereitstellen, doch müsse das 500 Jahre alte Stück zuvor restauriert werden, was etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.

Höflich fragte ich nach, ob der Brief in der Mitte vielleicht eine kleine Wappendarstellung enthalte. Falls nicht, bräuchte man nicht weiterzumachen.

Man bestätigte, dass dies der Fall sei. Erfreut zahlte ich die Gebühr und übte mich für ein paar weitere Tage in Geduld (was im großen Ganzen nun auch keine Rolle mehr spielte).
Dann erhielt ich es: Das originale Marxbrüder-Wappen, verliehen vom Römischen Kaiser Karl V. am 13. Mai 1541 in Regensburg. Unten füge ich das hochauflösende Faksimile bei.

Abbildung 5: Der lange verschollene Wappenbrief Karls V. für die Marxbrüder, ausgestellt 1541 in Regensburg, den ich in Basel fand. Das hochauflösende Faksimile wurde auf meine Anfrage erstellt und inzwischen im digitalen Lesesaal des Staatsarchivs Basel-Stadt veröffentlicht (Signatur PA 111). Herzlicher Dank an das Archivpersonal für die schnelle und umfassende Unterstützung.
Eine vollständige Transkription findet sich im Anhang dieses Artikels.

Eine genaue Untersuchung des Privilegs von 1541

Anders als das Gießener Vidimus, das überwiegend in eiliger Kursive verfasst ist, erscheint dieses Original vollständig in Kanzleischrift, reich vergoldet und illuminiert – heute grünlich oxidiert. Im Zentrum leuchtet ein buntes Wappen, wiederum mit feiner goldener Damaszierung verziert. Über die Blasonierung hinaus erkennen wir nun: Die Helmdecken sind schwarz-golden und der Schild wird von zwei goldenen Löwen mit gespaltenen Schwänzen flankiert, die auf einer Rasenfläche stehen.

Abbildung 6: Detailansicht des Marxbrüder-Wappens, verliehen durch Karl V. im Jahr 1541. Man beachte die goldene Damaszierung – feine Linien, die über den schwarzen Schild und den rosafarbenen Hintergrund gemalt wurden. Abbildung des Staatsarchivs Basel-Stadt (Signatur PA 111).

Für die Heraldik-Interessierten hier mein Versuch einer Blasonierung. Eine Blasonierung ist eine formelhafte Beschreibung eines Wappens in heraldischer Fachsprache, mit der man es rekonstruieren könnte, ohne es jemals gesehen zu haben.

  • Schild: In Schwarz auf einem goldenen Dreiberg stehend ein aufrechter goldener Markuslöwe mit einem Langschwert in der linken Pranke.
  • Helm: Offen.
  • Helmdecken: Schwarz und Gold.
  • Helmzier: Ein aufrechter goldener Markuslöwe mit einem Langschwert in der linken Pranke.
  • Schildhalter: Zwei goldene Löwen auf einer Rasenfläche stehend.

Der Text betont den langjährigen Dienst, die Loyalität und Tugend der Zunft in kriegerischen Angelegenheiten sowie ihre herausgehobene Rolle im Reich. Mit der Verleihung des adeligen Wappens, noch dazu in einem solchen Brief, erhob Karl V. die Zunft in ihrem Rang und gewährte ihr besondere Rechte: Dazu gehörten die freie Führung und Zurschaustellung des Wappens, gewisse juristische Befugnisse sowie die Teilnahme an militärischen wie zeremoniellen Aufgaben mit anerkanntem Rang. Eine vollständige Transkription und Übersetzung sind im Anhang enthalten.

Die Urkunde zeigt deutliche Gebrauchsspuren: Besonders auffällig ist die leere Fläche am unteren Rand, wo einst Unterschrift und Siegel angebracht waren. Ein dunkler Streifen zieht sich quer über die Mitte und das Wappen – vermutlich Wasserschaden aus der Lagerung.

Trotz der Jahrhunderte hat die Urkunde ihre Pracht bewahrt. Ihre Kunstfertigkeit und heraldische Detailfülle wirken noch immer eindrucksvoll, und die Spuren der Zeit nehmen ihr nichts von ihrer Würde.

Bürgerliche Identität und das Erbe der Marxbrüder

Diese Wiederentdeckung ist mehr als ein ästhetischer oder archivarischer Gewinn – sie vertieft unser Verständnis der bürgerlichen Identität Frankfurts und des Heiligen Römischen Reiches. Das nun mit vollständiger Tinktur gefundene Wappen beleuchtet die Ikonographie der Marxbrüder und bestätigt ihren Rang sowie die kaiserliche Anerkennung. Für die Heraldik offenbart es einen bemerkenswert vollständigen, vom Kaiser ausgestellten Wappenbrief für eine Zunft – selten in Erhaltung und Detail. Und für die Frankfurter Kulturgeschichte ruft es einen Moment wach, in dem ein erstarkendes bürgerliches Selbstbewusstsein sich Symbole und Status aneignete, die einst nur dem Adel vorbehalten waren. Solche Urkunden waren nicht bloße Verwaltungsakte, sondern performative Akte des Prestiges und der Zugehörigkeit.

Dass dieses Dokument ans Licht kam, verdankt sich auch dem vorbildlichen Einsatz des Staatsarchivs Basel-Stadt. Von meiner Anfrage bis zur Lieferung des Faksimiles – inklusive Restaurierung und Digitalisierung – vergingen nur wenige Tage. Die Mitarbeitenden waren nicht nur überaus hilfsbereit, sie luden das von mir bestellte Faksimile auch direkt in ihre Online-Datenbank hoch, wo es nun frei zugänglich ist: Wappenbrief Karl V. für die Meister des Schwertes

Ich empfehle sehr, die Seite zu besuchen und das Dokument selbst in hoher Auflösung zu betrachten – am besten auf einem großen Bildschirm.

Ausblick: Das gemehrte Wappen von 1670

Ich bin begeistert, das lange verschollene Marxbrüder-Wappen von 1541 wiederentdeckt zu haben, und werde in den kommenden Wochen mehr teilen. Der nächste Artikel wird sich um das 1670 durch Leopold I. gemehrte Wappen drehen. Fortsetzung folgt!


Appendix: Transkription des Regensburger Privilegs Karls V von 1541 (von mir erstellt, unterstützt durch Transkribus)

Wir Carolus der Fünfte von Gottes Gnade-

Römischer Kaÿßer zu allen Zeitten Mehrer des Reichs König in German

ien zu Castilien, Aragonien, Leon, Beeder Sicillien, Hierusalem, Hungern, Dalmatien, Croatien, Nauarra, Granaten, Taläten, Valentz, Gallia, Mayarica, Hispalis, Sardiñe,

Corduba, Corsicasiren, Gibrolten, Der Canarischen vnnd Indianischen Inßel, vnd der Terrae firmae des Ottoanischen Meers, Ertzhertzog zu Österreich, zu Burgundi, zu Lotterich, zu Braband,

zu Steuer, Krärnten, Crayn, Lymburg, Lützenburg, Geldtern, Calabrien, Athen, zu Neopatrien vnnd zu Würtenberg, Graue zu Habspurg, zu Tyrol, Flandern, Görtz, Barcinen, Artheis

vnnd zu brandt, Pfaltzgrave zu Henigen, zu Hollandt, Seelandt, pfierdt, Kyburg, Namur, Raßilien, zu Ceritania vnd zu Zutphen, Landgrave In Elßas, Marggrave zu Burggaw, zu Orist

ung vnnd zu Gelianÿ, deß Heÿligen Römischen Reichs Fürst zu Schwaben, Catalonien, Asturia, Herr In Frießlandt, auff der Windischen Marck, zu Horttenaw, Bißcaria, Sahinz, Mollinn,

Tripaleÿ vnd Mecheln: Bekennen öffentlich mit dießem Brieff vnd Thun Kundt Allermanigliche das wir gütlich angesehen vnd betracht unßer vnnd des Reichs getrewen Maister deß Langen Schwerdts

vnd der Brüderschafft Sanct Marx solcher Erbarkeitt, Redlicheitt, Manheitt, gutten Sietten, Tugent vnnd vernunfft in Kampffen vnnd Streittenn

sich bey dem Heÿligen Reich bißherer zeigt vnd bewiessen auch vor vnßerer Kaÿserlichen Maÿestatt berümht worden vnnd sonderlich die getrewen

Willigen dienst darzu sich gegen dem Heyligen Reiech bißher gethan unnd hinfüro in künftig zeitt wollthun mögen, unnd thun mögen unndt

sollen und haben darumb mit wolbedachtem Muth guttem Rath unndt rechtem wiellen den Meistern deß Schwerdts und ihren Nachkomen

dießes nachbeschriebene Wappen und Kleinnot mit Nahmmen einen schwartzen Schieldt unten mit dreyen gelben Bergen mitten des Schilts

ein gelber Löw mit Fliegeln oben des Kopffs ein Schein stehend mitt den hindern zweyen Füssen auff den Bergen, unnd haltendt in der linck

vorderen hinder sich auffwerts ein Schwerdt unnd auffm Schildt ein offener Helm, eine goltfarbe Cron, auff der Cron ein halber Löw mit Fliegelnn,

oben deß Kopffs ein Schein unnd haltendt in der Lincken hinder sich auffwerts ein Schwerdt als dann dießes Wappen unnd Kleinnot in mitten dies

gegenwertigen unßers Kayßerlichen brieffs gemahlet unnd mit farben eigentlich außgestrichen von Newem gnadiglichen verliehen und geben

Ihnen die auch also Newem auß Römischer Kaÿßerlicher matchvoll Kommenheit wiessentlich In Krafft dieß Brieffs vnnd setzen und wollen daß

nun hinfür die genandten Maeister des Schwerdts vnd deroselben Nachkommen für vnnd für ewiglich die jetzbestimbten Wappen vnd Kleinot haben

führen vnnd den in allen vnnd Iegelichen Ehrlichen vnnd Redlichen Sachen vnnd geschafften zu Schimpff vnnd Ernst, mit Streitten, Kampfen, Stechen,

Fechten, Vannieren, Gezelten, auffschlagen, Insiegelen, Petschafften, Kleinoten, Begräbnüßen vnnd sonst allen enden nach Ihrenn Nottürften, willen vnndt

wolgefallen, auch alle vnnd jede Ehrwürde, Gnad, Freyheitten, Vrthel, Recht vnnd Gerechtigkeit haben, gebrauchen vnnd geniessen sollen vnnd mögen mit Ämptern vnnd Lehn zu tragen zu habenn

Lehn gericht vnnd Recht zu besietzen, Vrthel zu schöpffen vnnd Recht zu sprechen vnnd darzu tauglich schicklich vnnd gut zu sein, in Geistlichen vnnd Weltlichen Ständten vnd sachen Als andern Unßer

vnnd deß Reichs Lehens vnnd Wappens genoß Leuthen so solches alles Haben vnnd sich deß auch Ihres Wappen und Cleinot gebrauchen vnnd geniessen von Recht oder gewohnheitt von aller maniglichen

unverhindert vnnd biettenn darauff allen vnnd Iegelichen vnßern vnnd des Reichs Churfürsten geistlichen vnnd weltlichen prelaten, GraIen, Freyherrn, Rittern, Knecht, Hauptleutten, Burggrauen, Landt

vögten, Vießthumben, Vögten, Pflegern, verweßern, Amptleuten, Schultheißen, Bürgermaistern, Richtern, Räthen, Königen der Wappen Erholdten Praesevaten, Bürgern vnnd Gemeinden, vnnd sonst

allen andern Unßern vnnd des Reichs unterthanen vnnd Getrewen In was würden, standts oder wesens die seindt Ernstlich, vnnd Vestigelich von Römischer Kayßerlicher Macht mit dießem brieff, vnnd wollen

das sie die genandten M. M. Meister deß Schwerdts vnnd Ihren nachKommen für vnnd für ewiglich an den obberurten Wappen vnnd Cleinot, unnd Freyheitten darmit wir sie begabet Haben nicht

Hindern noch Irren, sondern sie deren vorgeschriebener massen geruhigelich geniessen vnnd ganzlich darbeÿ lassen verbleiben vnnd dar wider nicht thun noch Iemandt andern zu thun gestattenn in keinerleÿ

weiße als Lieb einem Ieden seÿ vnßer vnnd des Reichs schwere ungnadt und darzu einer peen von lichen [?] zehen Marck Löttigs golts zu vermeiden die ein Ieder so offt er Freventlich darwider thete uns halb in

vnßer vnnd des Reichs Cammer unnd den andern Halben theill den Offt gemeldten Maistern des Schwerdts vnnd Irren nachkommen unnachlässig zu bezahlen verfallen sein soll doch vielleicht andern die den

obgeschriebenen Wappen und Cleinnoten Gleichführten an Ihren Wappen vnnd Rechten vnvergrifflich vnnd unschädlich. Mitt urkundt dießer Brieff versiegelt mit Vnßerm Kaÿßerlichen anhängendem Insiegel

Geben in Vnßer vnnd deß Heÿligen Reich Statt Regenspurg am Dreÿzehenden tag deß Monats Maÿ Nach Christi vnßers Lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Fünffzehenhundert vnnd im ein vnndt

viertzigisten vnßers Kaÿßertumbs Im ein vnnd Zwensichsten vnnd Vnßers Reichs im sechs vnnd zwantzigsten.

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