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Frankfurts Meister des Schwertes und ihr verlorenes Wappen 🛡️ Teil I
Vor einem halben Jahrtausend beherbergte die Reichsstadt Frankfurt eine bemerkenswerte Gesellschaft, die als Meister des Langen Schwertes oder Marxbrüder bekannt war. Es handelte sich um die erste kaiserlich privilegierte Fechtzunft. Ihre Mitglieder erlernten das Fechten mit verschiedenen Waffen – vor allem mit dem Langen Schwert – und konnten den Titel „Meister des (Langen) Schwertes“ erwerben. Mit dieser angesehenen Qualifikation in den Kampfkünsten war es ihnen erlaubt, fortan selbst Schüler gegen Gebühr zu unterrichten.
Dieser Artikel setzt ein Grundverständnis der Marxbrüder voraus und behandelt ihre allgemeine Geschichte nicht im Detail. Stattdessen liegt der Fokus auf einem besonders faszinierenden, wenig bekannten Aspekt: ihrem vom Kaiser verliehenen Wappen. Zukünftige Artikel beleuchten ihre breitere Geschichte und die Frankfurter Orte, die ihr Erbe bewahren.
Für diejenigen, die mit den Marxbrüdern nicht vertraut sind, hier eine kleine historische Infusion, warum sie bemerkenswert waren und bis heute in der historischen Fechtgemeinschaft sagenumwoben bleiben:
- Sie waren die erste kaiserlich privilegierte Fechtzunft, gegründet irgendwann im 15. Jahrhundert.
- Vom Kaiser erhielten sie ein de jure Monopol auf den Fechtunterricht im Heiligen Römischen Reich – für etwa ein Jahrhundert, bis die rivalisierende Federfechter-Zunft in Prag ein ähnliches Privileg erhielt, wodurch ein Duopol entstand.
- Jahrhundertelang führten sie eine dezentrale bürgerliche Organisation mit teils demokratischen Strukturen, die sich vom heutigen Kaliningrad bis nach Basel erstreckte. Zweimal jährlich trafen sie sich in Frankfurt während der Handelsmessen – Reisen, die oft mehrere Wochen dauerten.
- Mitglieder, die erfolgreich eine Prüfung absolvierten, erhielten einen Meisterbrief des Schwertes – eine anerkannte Auszeichnung, die Kampfgeschick und gesellschaftlichen Status signalisierte.
- Mehrere Marxbrüder erlangten Berühmtheit, darunter wahrscheinlich Hans Talhoffer,1 bekannter Fechtmeister und Autor; Onoferus Sokh, kaiserlicher Leibgardist; und Hans Keesebrod, Baumeister und Politiker.
Die Zunft erhielt ihre Privilegien von den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches, beginnend mit Friedrich III. am 20. August 1487. Diese Privilegien wurden von jedem nachfolgenden Kaiser bis zu Leopold I. im Jahr 1670 erneuert und erweitert. Eine vollständige Liste der elf kaiserlichen Privilegien findet sich in Schaer (1901), S. 68 f.
Ein verschwundenes Wappen
Bis heute befinden sich alle kaiserlichen Privilegien im Tiefenmagazin des Frankfurter Stadtarchivs – bis auf zwei: Merkwürdigerweise fehlt das Herzstück des Konvoluts, nämlich die 1541 in Regensburg ausgestellte Verleihung eines Wappens durch Karl V., zusammen mit der 1670 in Wien erfolgten Mehrung durch Leopold I.2 Diese beiden Dokumente sind von besonderer Bedeutung, da sie einer zivilen Organisation das Recht verleihen, ein Wappen zu führen. Zudem enthalten sie das lange verschollene Wappen der Marxbrüder, dessen genaues Aussehen bis heute ungewiss bleibt.
Moment mal, ich habe es doch auf Wikipedia gesehen? Tatsächlich kursieren zwei Versionen des Wappens im Netz. Doch beide werfen Fragen auf:
- Ihre Provenienz ist ungeklärt – mit anderen Worten, weder Quelle noch Echtheit sind belegt.
- Und vor allem: Es handelt sich nicht um das Wappen der Marxbrüder. Weder um die 1541 von Karl V. verliehene originale Version, noch um die von Leopold I. 1670 gemehrte Fassung in den korrekten Farben (Tingierung). Es sind bloß monochrome Kopien dessen, was wohl die gemehrte Fassung sein soll – angefertigt von unbekannten Künstlern. Version 2 zeigt immerhin ein Monogramm AC oder AE, dessen Bedeutung aber unklar bleibt. Und das Wesentliche: Das tatsächliche Wappen samt Wappenbriefen bleibt weiterhin verschollen.


Die Jagd beginnt: Auf der Suche nach dem kaiserlichen Privileg von 1541
Das Zwischenfazit? Unbefriedigend. Und da ich lose Enden nur schwer ertrage, begann ich meine Schatzsuche – Ausgangspunkt: der ursprüngliche Wappenbrief von Karl V.
Im Zeitalter digitaler Archive konnte das doch kein Hexenwerk sein. Alles, was es brauchte, war eine gründliche Durchforstung der Datenbanken von Frankfurt, Regensburg, Nürnberg, Augsburg, Wien, Breslau, Prag … Man ahnt, wohin das führt. Die dezentrale Struktur der Marxbrüder-Zunft, kombiniert mit der fragmentierten Natur des Heiligen Römischen Reiches (erschwert durch mehrere große Kriege), machte es durchaus plausibel, dass der Wappenbrief in diversen Städten des heutigen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Niederlande, Tschechiens oder Polens gelandet sein könnte.
Unzählige (und späte) Stunden lang bombardierte ich zentraleuropäische Archivsysteme und Suchmaschinen mit Schlagwörtern, die mich hoffentlich zu den Urkunden führen würden (z. B. „Marxbrüder“ und „Karl V.“ und „1541“ usw.).
Ich bin es gewohnt, in Rechercheabgründe zu geraten, doch diesmal hegte ich stillen Groll gegen den frühneuzeitlichen Übeltäter, der es gewagt hatte, die Privilegien von ihrem rechtmäßigen Platz zu entfernen. Man hätte sie ja wenigstens zurückgeben können, nachdem man mit Angeben fertig war. Ironischerweise sind die Zunftstatuten aus dem späten 15. Jahrhundert glasklar: Wer eine Kopie der Privilegien auslieh, war per Eid verpflichtet, sie zurückzugeben. Offenbar ließ unser anonymer Dauer-Leiher sich von solchen Formalitäten nicht beeindrucken.
Ein Hoffnungsschimmer in Gießen
Nach einer weiteren aufreibenden Suche stieß ich in der Urkundensammlung der Universität Gießen auf ein eigentümliches Dokument: ein 1541 in Regensburg ausgestelltes Privileg von Kaiser Karl V. für gewisse „Meister des Schwertes“.
Sollte dies etwa das gesuchte Privileg sein, das den Marxbrüdern erstmals ihr Wappen verlieh?
Ich hielt inne – das musste es sein. Eingeleitet mit einer feierlichen Intitulatio in kunstvoller Kanzleischrift, wie sie kaiserlichen Urkunden eigen ist, machte der Brief schon mal den entsprechenden Eindruck:
Wir, Carolus der Fünfte, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, und König in Germanien, Kastilien, Aragon, León, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Gallien, Ma[llorca] …
Obwohl der Schreiber bald in eine schlichtere Kursive wechselte, nahm er sich die gebührende Zeit, fünf weitere Zeilen Titel aufzulisten – kulminierend in:
Herr in Friesland, in der Windischen Mark, zu Portenau, Biscaya, zu Molin, zu Salins, zu Tripolis und Mecheln etc.
Doch bei näherem Hinsehen wich meine Begeisterung der Ernüchterung: Der zentrale Bereich, wo das Wappen hätte sein sollen – war leer. Hatten gewisse Marxbrüder das Privileg nicht nur aus Frankfurt entfernt, sondern auch noch das Wappen selbst entwendet? Und wohin war es verschwunden? In irgendeine Privatsammlung?
Allmählich akzeptierte ich, dass das ursprüngliche Wappen womöglich für immer verloren war und wandte mich der Transkription zu. Vielleicht fand sich irgendwo im Text noch eine Blasonierung – eine formale Beschreibung der Figuren und Farben des Wappens, die einst die Seite zierten.

Die vollständige Transkription findet sich im Appendix – hier konzentriere ich mich auf die entscheidende Passage ab Zeile 13. Für die Lesbarkeit habe ich die Stelle behutsam ins Neuhochdeutsche übertragen:
[Wir verleihen den Meistern] des Schwertes und ihren Nachkommen dieses Wappen samt Helmzier: einen schwarzen Schild, unten mit drei goldenen Bergen; in der Mitte des Schildes ein goldener Löwe mit Flügeln, über dem Kopf ein Heiligenschein, mit den Hinterpranken auf den Bergen stehend und in der linken Vorderpranke ein Schwert hinter sich aufwärts haltend. Und auf dem Schild ein offener Helm, auf dem Helm eine goldene Krone, auf der Krone ein halber Löwe mit Flügeln, über dem Kopf ein Heiligenschein, und in der Linken hinter sich aufwärts ein Schwert haltend.
Während das gemehrte Wappen, wie wir es kennen, offenbar einen gevierten Schild mit ähnlichem Löwen in den Feldern 1 und 4 sowie in der Helmzier zeigt, konzentrierte sich das ursprüngliche Wappen ausschließlich auf den Löwen. Wir wissen nun auch die Tingierung: Der Schild war schwarz, der Löwe golden.
Beim Entziffern der Schriftzüge – erschwert durch tiefe Faltspuren im Pergament und bräunliche Flecken von Tintenoxidation – kam mir ein unerhörter Gedanke: Was, wenn dies gar nicht das Originalprivileg war, sondern nur eine Abschrift, ohne Wappen? Immerhin ist bekannt, dass es mehrere solcher Abschriften gab, auch in Frankfurt. Die Hypothese, dass dies möglicherweise eine wortgetreue Kopie war, gab mir neue Munition: zahlreiche frische Schlagwörter für die weitere Archivrecherche. Am wichtigsten: Ich wusste nun, dass die Zunft im Brief oft gar nicht „Marxbrüder“ (Bruderschaft des St. Marcus) genannt wurde, sondern schlicht „Meister des Schwertes“.
Ein Durchbruch in Basel?
Mit diesem Wissen konnte ich ein weiteres Dokument lokalisieren – diesmal in Basel. Anders als der Gießener Brief war es aber nicht einmal digital einsehbar. Nur Metadaten wie „Karl V.“, „1541“ und „Meister des Schwertes“ deuteten darauf hin, dass es sich um das von mir seit Monaten gesuchte Stück handeln könnte.
Ich wandte mich an das Staatsarchiv Basel und bat um ein digitales hochauflösendes Faksimile. Die Antwort kam prompt und entgegenkommend: Man könne es gegen eine kleine Gebühr bereitstellen, doch müsse das 500 Jahre alte Stück zuvor restauriert werden, was etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.
Höflich fragte ich nach, ob der Brief in der Mitte vielleicht eine kleine Wappendarstellung enthalte. Falls nicht, bräuchte man nicht weiterzumachen.
Man bestätigte, dass dies der Fall sei. Erfreut zahlte ich die Gebühr und übte mich für ein paar weitere Tage in Geduld (was im großen Ganzen nun auch keine Rolle mehr spielte).
Dann erhielt ich es: Das originale Marxbrüder-Wappen, verliehen vom Römischen Kaiser Karl V. am 13. Mai 1541 in Regensburg. Unten füge ich das hochauflösende Faksimile bei.

Eine genaue Untersuchung des Privilegs von 1541
Anders als die Gießener Abschrift, die überwiegend in eiliger Kursive verfasst ist, erscheint dieses Original vollständig in Kanzleischrift, reich vergoldet und illuminiert – heute von Grünspan patiniert. Im Zentrum leuchtet ein bonbonfarbenes Wappen mit feiner goldener Damaszierung. Über die Blasonierung hinaus erkennen wir nun: Die Helmdecken sind schwarz-golden und der Schild wird von zwei goldenen Löwen mit gespaltenen Schwänzen flankiert, die auf einer Rasenfläche stehen.

Für die Heraldik-Interessierten hier mein Versuch einer Blasonierung. Eine Blasonierung ist die fachsprachliche Darstellung eines Wappens, mit der man es auch ohne Abbildung eindeutig rekonstruieren könnte.
- Schild: In Schwarz auf einem goldenen Dreiberg ein aufrechter goldener Markuslöwe, in der Linken ein Langschwert geschultert haltend.
- Helm: Offen und golden gekrönt.
- Helmdecken: Schwarz und Gold.
- Helmzier: Ein aufrechter goldener Markuslöwe, in der Linken ein Langschwert geschultert haltend.
- Schildhalter: Zwei goldene Löwen mit gespaltenen Schwänzen, auf einer Rasenfläche stehend.
Der Text betont den langjährigen Dienst, die Loyalität und Tugend der Zunft in kriegerischen Angelegenheiten sowie ihre herausgehobene Rolle im Reich. Mit der Verleihung des Wappens, noch dazu in einem solchen Brief, erhob Karl V. die Zunft in ihrem Rang und gewährte ihr besondere Rechte: Dazu gehörten die freie Führung und Zurschaustellung des Wappens, gewisse juristische Befugnisse sowie die Teilnahme an militärischen wie zeremoniellen Aufgaben mit anerkanntem Rang. Für weitere Details findet sich eine vollständige Transkription des Privilegs im Anhang.
Die Urkunde zeigt deutliche Gebrauchsspuren: Besonders auffällig ist die leere Fläche am unteren Rand, wo einst Unterschrift und Siegel prangten. Ein dunkler Streifen zieht sich quer über die Mitte und das Wappen – vermutlich Wasserschaden im Zuge der Lagerung.
Trotz der Jahrhunderte hat die Urkunde ihre Pracht bewahrt. Ihre Kunstfertigkeit und heraldische Detailfülle wirken noch immer eindrucksvoll, und die Spuren der Zeit nehmen ihr nichts von ihrer Würde.
Bürgerliche Identität und das Erbe der Marxbrüder
Diese Wiederentdeckung ist mehr als ein ästhetischer oder archivarischer Gewinn – sie vertieft unser Verständnis der bürgerlichen Identität Frankfurts und des Heiligen Römischen Reiches. Das nun mit vollständiger Tingierung gefundene Wappen beleuchtet die Ikonographie der Marxbrüder und bestätigt ihren Rang sowie die kaiserliche Anerkennung. Für die Heraldik offenbart es einen bemerkenswert vollständigen, vom Kaiser ausgestellten Wappenbrief für eine Zunft – selten in Erhaltung und Detail. Und für die Frankfurter Kulturgeschichte ruft es einen Moment wach, in dem ein erstarkendes bürgerliches Selbstbewusstsein sich Symbole und Status aneignete, die einst nur dem Adel vorbehalten waren. Solche Urkunden waren keine reinen Verwaltungsvorgänge, sondern performative Akte des Prestiges und der Zugehörigkeit.
Ausblick: Das gemehrte Wappen von 1670
Es freut mich sehr, das lange verschollene Marxbrüder-Wappen von 1541 wiederentdeckt zu haben. In den kommenden Wochen werde ich weitere Einblicke teilen. Der nächste Artikel widmet sich der Wappenmehrung von 1670 durch Leopold I. Mehr dazu bald hier.
Wenn dir der Artikel gefallen hat und du meine weitere Forschung zu den Marxbrüdern unterstützen möchtest, freue ich mich über eine Spende.
Besonderer Dank
Ich möchte den folgenden Personen für ihre Unterstützung danken:
- Cathrin Rieger, für wertvolles Feedback zu einer früheren Version dieses Artikels
- Johannes Theil, für Hinweise zu Verfeinerungen in meiner Transkription und im übrigen Artikel
- Eric Burkart, Jens-Peter Kleinau und Werner Ueberschär, für das Teilen dieses Artikels in ihren Netzwerken
Dankbar bin ich auch der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, die mich in den Jahrgang 2025 des Programms Stadtteil-Historiker aufgenommen hat, im Rahmen dessen dieser Artikel entstanden ist. Mein besonderer Dank gilt Oliver Ramonat für seine Beratung bei der Themenwahl.
Diese Urkunde kam zudem dank der vorbildlichen Unterstützung des Staatsarchivs des Kantons Basel-Stadt ans Licht. Vom ersten Anschreiben bis zur Lieferung der Reproduktion – inklusive Restaurierung und hochauflösender Digitalisierung – verging erfreulich wenig Zeit. Die Mitarbeitenden waren nicht nur überaus hilfsbereit, sie luden die von mir bestellte Reproduktion auch direkt in ihren digitalen Lesesaal hoch, wo sie nun für alle frei zugänglich ist: Wappenbrief Karl V. für die Meister des Schwertes
Ich empfehle wärmstens, sich Urkunde und Wappen dort selbst anzusehen – am besten auf einem großen, hochauflösenden Bildschirm.
Zitierempfehlung
Wer diesen Artikel zitieren möchte, kann das zum Beispiel so tun:
Theil, Kilian (2025): Wiederentdeckung des verlorenen Marxbrüder-Wappens von 1541. Veröffentlicht 2. Oktober 2025, https://kiliantheil.com/marxbruder/2025/10/02/wiederentdeckung-marxbruder-wappen
Appendix: Meine Transkription des Regensburger Privilegs Karls V. von 1541 (Staatsarchiv BS: PA 111 1)
Erstellt mit Unterstützung von Transkribus und Johannes Theil.
Wir Carolus der Fünfte von Gottes Gnade-
Römischer Kaÿßer zu allen Zeitten Mehrer des Reichs König in German
ien zu Castilien, Aragonien, Leon, Beeder Sicillien, Hierusalem, Hungern, Dalmatien, Croatien, Nauarra, Granaten, Taläten, Valentz, Gallia, Mayarica, Hispalis, Sardiñe,
Corduba, Corsicasiren, Gibrolten, Der Canarischen vnnd Indianischen Inßel, vnd der Terrae ferrna des Ottoanischen Meers, Ertzhertzog zu Österreich, zu Burgundi, zu Lotterich, zu Braband,
zu Steuer, Krärnten, Crayn, Lymburg, Lützenburg, Geldtern, Calabrien, Athen, zu Neopatrien vnnd zu Würtenberg, Graue zu Habspurg, zu Tyrol, Flandern, Görtz, Barcinen, Artheis
vnnd zu brandt, Pfaltzgrave zu Henigen, zu Hollandt, Seelandt, pfierdt, Kyburg, Namur, Raßilien, zu Ceritania vnd zu Zutphen, Landgrave In Elßas, Marggrave zu Burggaw, zu Orist
ung vnnd zu Gelianÿ, deß Heÿligen Römischen Reichs Fürst zu Schwaben, Catalonien, Asturia, Herr In Frießlandt, auff der Windischen Marck, zu Horttenaw, Bißcaria, Sahinz, Mollinn,
Tripaleÿ vnd Mecheln: Bekennen öffentlich mit dießem Brieff vnd Thun Kundt Allermanigliche das wir gütlich angesehen vnd betracht unßer vnnd des Reichs getrewen Maister deß Langen Schwerdts
vnd der Brüderschafft Sanct Marx solcher Erbarkeitt, Redlicheitt, Manheitt, gutten Sietten, Tugent vnnd vernunfft in Kampffen vnnd Streittenn
sich bey dem Heÿligen Reich bißherer zeigt vnd bewiessen auch vor vnßerer Kaÿserlichen Maÿestatt berümht worden vnnd sonderlich die getrewen
Willigen dienst darzu sich gegen dem Heyligen Reiech bißher gethan unnd hinfüro in künftig zeitt wollthun mögen, unnd thun mögen unndt
sollen und haben darumb mit wolbedachtem Muth guttem Rath unndt rechtem wiellen den Meistern deß Schwerdts und ihren Nachkomen
dießes nachbeschriebene Wappen und Kleinnot mit Nahmmen einen schwartzen Schieldt unten mit dreyen gelben Bergen mitten des Schilts
ein gelber Löw mit Fliegeln oben des Kopffs ein Schein stehend mitt den hindern zweyen Füssen auff den Bergen, unnd haltendt in der linck
vorderen hinder sich auffwerts ein Schwerdt unnd auffm Schildt ein offener Helm, eine goltfarbe Cron, auff der Cron ein halber Löw mit Fliegelnn,
oben deß Kopffs ein Schein unnd haltendt in der Lincken hinder sich auffwerts ein Schwerdt als dann dießes Wappen unnd Kleinnot in mitten dies
gegenwertigen unßers Kayßerlichen brieffs gemahlet unnd mit farben eigentlich außgestrichen von Newem gnadiglichen verliehen und geben
Ihnen die auch also Newem auß Römischer Kaÿßerlicher matchvoll Kommenheit wiessentlich In Krafft dieß Brieffs vnnd setzen und wollen daß
nun hinfür die genandten Maeister des Schwerdts vnd deroselben Nachkommen für vnnd für ewiglich die jetzbestimbten Wappen vnd Kleinot haben
führen vnnd den in allen vnnd Iegelichen Ehrlichen vnnd Redlichen Sachen vnnd geschafften zu Schimpff vnnd Ernst, mit Streitten, Kampfen, Stechen,
Fechten, Vannieren, Gezelten, auffschlagen, Insiegelen, Petschafften, Kleinoten, Begräbnüßen vnnd sonst allen enden nach Ihrenn Nottürften, willen vnndt
wolgefallen, auch alle vnnd jede Ehrwürde, Gnad, Freyheitten, Vrthel, Recht vnnd Gerechtigkeit haben, gebrauchen vnnd geniessen sollen vnnd mögen mit Ämptern vnnd Lehn zu tragen zu habenn
Lehn gericht vnnd Recht zu besietzen, Vrthel zu schöpffen vnnd Recht zu sprechen vnnd darzu tauglich schicklich vnnd gut zu sein, in Geistlichen vnnd Weltlichen Ständten vnd sachen Als andern Unßer
vnnd deß Reichs Lehens vnnd Wappens genoß Leuthen so solches alles Haben vnnd sich deß auch Ihres Wappen und Cleinot gebrauchen vnnd geniessen von Recht oder gewohnheitt von aller maniglichen
unverhindert vnnd biettenn darauff allen vnnd Iegelichen vnßern vnnd des Reichs Churfürsten geistlichen vnnd weltlichen prelaten, Grauen, Freyherrn, Rittern, Knecht, Hauptleutten, Burggrauen, Landt
vögten, Vießthumben, Vögten, Pflegern, verweßern, Amptleuten, Schultheißen, Bürgermaistern, Richtern, Räthen, Königen der Wappen, Erholdten, Praesevaten, Bürgern vnnd Gemeinden, vnnd sonst
allen andern Unßern vnnd des Reichs unterthanen vnnd Getrewen In was würden, standts oder wesens die seindt Ernstlich, vnnd Vestigelich von Römischer Kayßerlicher Macht mit dießem brieff, vnnd wollen
das sie die genandten N. N. Meister deß Schwerdts vnnd Ihren nachKommen für vnnd für ewiglich an den obberurten Wappen vnnd Cleinot, unnd Freyheitten darmit wir sie begabet Haben nicht
Hindern noch Irren, sondern sie deren vorgeschriebener massen geruhigelich geniessen vnnd ganzlich darbeÿ lassen verbleiben vnnd dar wider nicht thun noch Iemandt andern zu thun gestattenn in keinerleÿ
weiße als Lieb einem Ieden seÿ vnßer vnnd des Reichs schwere ungnadt und darzu einer peen von lichen [?] zehen Marck Löttigs golts zu vermeiden die ein Ieder so offt er Freventlich darwider thete uns halb in
vnßer vnnd des Reichs Cammer unnd den andern Halben theill den Offt gemeldten Maistern des Schwerdts vnnd Irren nachkommen unnachlässig zu bezahlen verfallen sein soll doch vielleicht andern die den
obgeschriebenen Wappen und Cleinnoten Gleichführten an Ihren Wappen vnnd Rechten vnvergrifflich vnnd unschädlich. Mitt urkundt dießer Brieff versiegelt mit Vnßerm Kaÿßerlichen anhängendem Insiegel
Geben in Vnßer vnnd deß Heÿligen Reich Statt Regenspurg am Dreÿzehenden tag deß Monats Maÿ Nach Christi vnßers Lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Fünffzehenhundert vnnd im ein vnndt
viertzigisten vnßers Kaÿßertumbs Im ein vnnd Zwensichsten vnnd Vnßers Reichs im sechs vnnd zwantzigsten.
- Mehr zu Talhoffers Mitgliedschaft findet sich in diesem Artikel. ↩︎
- Update 13.01.2026: Seit der Veröffentlichung dieses Artikels habe ich auch die originale Urkunde von 1670 finden können. Mehr dazu in diesem Artikel (deutsche Übersetzung folgt). ↩︎
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